INFORMATIONEN & BEITRÄGE

 

Verwaltungsgebühr

Jedes Mitglied des Vereins zahlt zum Eintritt unmittelbar nach Bestätigung des Aufnahmeantrags eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Bearbeitung der Aufnahme, eines ggf. späteren Austritts sowie die Gebühren für die An- und Abmeldung des Spielrechts beim Berliner-Fußball-Verband abgegolten.

 

Monatsbeitrag

  • Der Beitrag beträgt für alle aktiven Mitglieder einheitlich 20,00 €.
  • Der Beitrag beträgt für alle passiven Mitglieder einheitlich 10,00 €.

Eine grundsätzliche Beitragsermäßigung (für Minderjährige, Schüler und Auszubildende, Studenten und Rentner etc.) wird nicht gewährt.

 

Zahlung als Jahresbeitrag

Bei Zahlung als Jahresbeitrag ergibt sich eine Ermäßigung um zwei Monatsbeiträge.

  • Der Jahresbeitrag beträgt bei aktiven Mitgliedern 200,00 €.
  • Der Jahresbeitrag beträgt bei passiven Mitgliedern 100,00 €.

Eine Jahresbeitragszahlung kann nur im Voraus erfolgen und nur unter der Voraussetzung, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Beitragsrückstand besteht.

 

Beitragszahlung

 Der Beitrag ist eine Bringschuld. Er ist fällig bis zum 5. des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto:

 

Kontoinhaber: SV Blau Weiss Berolina Mitte 49 e.V.
IBAN: DE23 1208 0000 4083 6333 00
BIC: DRESDEFF120
Bank: Commerzbank Berlin
Verwendungszweck: Name, Vorname des Mitglieds; Geburtsdatum 

 

Besonderheiten der Beitragszahlung

  1. Bei Eintritt bis 20. des laufenden Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen, bei Eintritt ab 21. Tag des Monats beginnt die Beitragspflicht ab dem Folgemonat.
  2. Bei Jahresbeitragszahlung und vorzeitigem Austritt aus dem Verein innerhalb des vorausbezahlten Zeitraums erfolgt eine Abrechnung des Mitgliedskontos auf Basis des gültigen Monatsbeitrages, jeweils unter Berücksichtigung der in der Satzung des Vereins genannten Kündigungsfristen.
  3. Bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialhilfe sowie bei Langzeitverletzten kann auf Antrag an den Vorstand für max. 6 Monate eine Beitragsermäßigung vereinbart werden. Über die Höhe und die Dauer der Beitragsermäßigung entscheidet der Vereinsvorsitzende.
  4. Anträge auf Beitragsermäßigung sind grundsätzlich im Voraus und in Textform zu stellen. Rückwirkende Antragstellungen werden nicht anerkannt. 
  5. Eine generelle Beitragsbefreiung (ruhende Mitgliedschaft) ist nicht vorgesehen. 
  6. Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die im maßgeblichen Beitragszeitraum durchgängig eine ehrenamtliche Funktion im Verein ausführen, sind beitragsfrei. Hierzu gehören vom Vorstand bestellte Trainer*innen, Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen  des Vereins.
  7. Das Fernbleiben beim Training-/Spielbetrieb stellt keine Kündigung dar.

 

 

Cookie-Hinweis

Diese Website verwendet Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Weitere Details zur Nutzung und Deaktivierung von Cookies erfahren Sie hier.

Einverstanden

Cookie-Informationen

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen. Es werden keine der so gesammelten Daten genutzt, um Sie zu identifizieren oder zu kontaktieren.

Cookies sind kleine Dateien, die lokal auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Dateien können keinen Schaden an Ihrem Computer anrichten.

Besuchen Sie die Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, um mehr über Cookies und lokalen Speicher zu erfahren.

Wenn Sie keine Cookies durch diese Website speichern lassen möchten, können Sie dies direkt in Ihrem Browser einstellen. Wie dies für Ihren Brwoser funktioniert, erfahren Sie bei Klick auf den jeweiligen, nachfolgenden Button.